Uwaga dotycząca archiwizacji zdjęć i powiadomień e-mail

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) von Fotografie Ramona Meisl (im folgenden Fotografin genannt) für die durchgeführten Aufträge, Angebote, Aufnahmen, Lieferungen und Leistungen (im folgendem Werke genannt).

  2. Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.

  3. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.

  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung, auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. Diese bedürfen zur Wirksamkeit immer der Schriftform.

  5. Die Fotografin unterscheidet zwischen Werken die ausschließlich für den privaten Gebrauch erstellt werden und jenen, die für gewerbliche und mediale Zwecke unter Nutzungsrechte gestellt werden.

§ 2 Auftragsproduktionen und etwaige Zusatzkosten der Auftragsproduktionen

  1. Die Fotografin legt Ort, Zeit und Umfang nach Maßgabe des Kunden in eigenem Ermessen fest. Dieses gilt nicht für festgelegte Termine besonderer Anlässe (Taufen, Hochzeiten o.ä. Feierlichkeiten).

  2. Durch Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Bildgestaltung, Bildbearbeitung und Bildauffassung, als Ausdruck der künstlerischen Freiheit im Rahmen der üblichen Verkehrssitte, der Fotografin ausdrücklich an.

  3. Die Fotografin ist berechtigt, entstandene Bilder zur Eigenwerbung auf der eigenen Website und in sozialen

    Netzwerken zu nutzen, wenn hierdurch nicht unverhältnismäßig in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte, genauer der Intim-, Privat-, Individualsphäre des Auftraggebers eingegriffen wird. Ein Widerspruch bedarf der schriftlichen Form binnen 14 Tage nach Aufnahmetermin. Die Nutzung in Printmedien und bei Wettbewerben bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.

  4. Alle Werke werden bearbeitet übergeben. Die Herausgabe von unbearbeitetem Rohmaterial ist nicht möglich.

  5. Bindende Auftragserteilungen sind zu fixen Terminen (Gruppenfotos, Hochzeitsterminen, etc.) in schriftlicher

    Form festzuhalten, bei allen anderen Terminen ist bereits die mündliche Auftragserteilung bindend.

  6. Absagen der fixen Termine müssen in schriftlicher Form erfolgen. Eine mündliche oder schriftliche Termin-

    absprache ist bindend und berechtigt bei vom Auftraggeber verschuldetem Nichteinhalten zu Schadens- ersatzforderungen der Fotografin. Der hierdurch entstandene Ausfallschaden wird pauschal durch 50% des festgelegten Endpreises abgegolten.

  7. Die Fotografin garantiert das kostenfreie Nachholen von Werken im jeweils möglichen Umfang, wenn auf Grund von höherer Gewalt, Zerstörung oder Ausfall der eingesetzten Technik oder Erkrankung die Auftragserfüllung zu einem Fixgeschäft unmöglich ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  8. Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Fotografin anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

  9. Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Auftraggebers in Auftrag zu geben. Hierrüber ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Er muss ab einer Erhöhung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % sein schriftliches Einverständnis geben. Geschieht dies nicht und ist der Auftrag ohne die Leistungen des Dritten nicht durchführbar, kommt es zur Auflösung des Vertrages. Der Auftraggeber zahlt die bis dahin entstanden Kosten der Fotografin und herhält im Gegenzug die bis dahin erbrachten Teilleistungen, wenn sich diese als eigenständiges veröffentlichungsfähiges Werk darstellen lassen. Ob es sich um so ein Werk handelt liegt im alleinigen Ermessen der Fotografin.

  10. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, ausschließlich durch die Fotografin ausgewählt.

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www.fotografie-meisl.de

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§3 Bildmaterial (analog und digital)

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

  2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheber- rechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Eine Veröffentlichung ausdrücklich unfertiger Vorstufen oder unbearbeiteter Versionen, der von der Fotografin erstellten Bild- materials, ist dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet.

  3. Vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind, wenn sie sich deutlich außerhalb des üblichen Rahmens von marktüblichen Leistungen mittlerer Art und Güte bewegen.

  4. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

  5. Das überlassene Bildmaterial für den gewerblichen Bereich bleibt, unter Vorbehalt anderweitigen schrift- lichen Reglungen, Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

  6. Der Auftraggeber hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

  7. Die Archivierung von Werken in digitaler und analoger Form ist nicht Bestandteil des Vertrages und ohne Gewähr.

§4 Nutzungsrechte

  1. Der private Auftraggeber erwirbt die vollumfänglichen privaten Nutzungsrechte am fertigen Werk und ist berechtigt, es für private Zwecke zu nutzen und erworbene Dateien zu vervielfältigen. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind dem Auftraggeber überlassen, soweit sie nicht in die Rechte der Fotografin eingreifen und das Copyright deutlich zu erkennen ist.

    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die erworbenen Bilder mit Bildbearbeitungsprogrammen, insbesondere

    durch Filter (analog oder digital) o.ä. zu verändern.

  2. Nutzungsrechte, die über den privaten Bereich hinausgehen, für eine medienbezogene oder räumliche

    exklusivrechtliche Verwendung müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen gesonderten

    Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

  3. Mit der Lieferung von nicht ausschließlich im privaten Bereich genutzten Werken, wird lediglich das

    Nutzungsrecht übertragen. Dieses Erstreckt sich für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versand- adresse zur Verfügung gestellt worden ist.

  4. Jede über Abs. 3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Das gilt insbesondere für:

    1. eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbe-

      gleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung,

      Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

    2. die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B.

      magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische nicht flüchtige digitale Speichermedien und Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, USB-Sticks, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. §3 5. AGB dient,

    3. jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

    4. die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Daten- trägern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

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www.fotografie-meisl.de

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  1. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher

    Zustimmung der Fotografin und nur bei Kennzeichnung mit [Fotografie Ramona Meisl [ ]] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ihm eingeräumte Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weiter- gabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

  3. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

§5 Haftung

1. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

§6 Honorare / Vorauszahlungen

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt sich das Honorar für gewerbliche und mediale Zwecke nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstands- gemeinschaft Foto- Marketing (MFM) die ein Arbeitskreis des Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. ist.

    Für private Auftraggeber gilt der ortsübliche Preis am Geschäftssitz der Fotografin. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB. Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Über- schreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugs- zinsen aus dem § 288 BGB in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB. Das Recht der Geltend- machung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Die Bilder bleiben solange Eigentum der Fotografin bis der fällige Rechnungsbetrag vollständig beglichen wurde.

  2. Mit dem vereinbarten Honorar wird

    1. die private Nutzung gemäß §4 Abs. 1 abgegolten.

    2. die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß § 4 Abs. 2 AGB abgegolten.

      Näheres wird auf der Rechnung ausgewiesen.

  3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten

    für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Barauslagen und besondere Kosten, die der Fotografin auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

  4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Die Fotografin ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

  5. Das Honorar gemäß § 6 2 b AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 95,00 EURO pro Aufnahme oder Werk an.

  6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

  7. Bei Auftragsstornierung (ganz gleich aus welchen Gründen, z.B. Nichtgefallen usw.) nach erfolgtem Shooting und Bildmaterialauslieferung fallen 80% des Honorars an. Eine Verwendung der bereits gelieferten Bilder ist dann untersagt!

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www.fotografie-meisl.de

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8. Bei Auftragsstornierung, auch bei mündlicher oder schriftlicher Zusage vor erfolgtem Shooting, fallen 50% des Honorars als Verdienstausfall an.

§ 7 Rückgabe des Bildmaterials aus dem gewerblichen und medialen Bereich

  1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

  2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Die Fotografin haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

  3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei der Fotografin.

§8 Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

§9 Gewährleistung

  1. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

  2. Fahrlässiger Umgang berechtigt nicht zur Reklamation. Die Fotografin gewährt für die Produkte lediglich eine Garantie im Rahmen der jeweiligen Herstellergarantie, insbesondere auf die Farbechtheit der Bilder.

  3. Alle Größenangaben sind in metrischen System angegeben und „Circa-Angaben“. Die Fotografin versucht diese möglichst nach Kundenwunsch umzusetzen. Bedingt durch technische Vorgaben der eingesetzten Technik kann es zu Abweichungen kommen. Diese berechtigen bei einer Abweichung von bis zu 10 mm nicht zur Mängelrüge.

§10 Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die

    Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist, der Geschäftssitz der Fotografin.

  5. Mit Erscheinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren vorherige Allgemeine Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.

Valley, den 03. Januar 2017